Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen für die MyWashCard(AGB)

§ 1 Allgemeines, Geltung der AGB

  1. Dies sind die allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen(AGB) für die Waschkarte „MyWashCard“ von Güral Özdemir, handelnd unter Car Wash Service.
  2. Die Verwendung der Waschkarte erfolgt ausschließlich aufgrund dieser AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Mit Annahme der Waschkarte akzeptiert der Kunde diese AGB als für ihn verbindlich.
  3. Etwaige nach Ausgabe der Waschkarte durch Car Wash Service an den Kunden erfolgenden Änderungen dieser AGB werden, soweit ein entsprechender Aushang der geänderten AGB in der Waschanlage für den Kunden einsehbar ist, mit der nächsten Nutzung der Waschkarte wirksamer Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Car Wash Service und dem Kunden. Mit Nutzung der Waschkarte akzeptiert der Kunde die jeweiligen Änderungen der AGB als für ihn verbindlich.

§ 2 Leistungsumfang,  Nutzung der Waschkarte,  Geburtstagswäsche

  1. Der Kunde erhält auf der Grundlage seines Waschkartenantrages kostenlos eine Waschkarte. Mit der Waschkarte kann der Kunde im Umfang des jeweils aufgeladenen Kartenguthabens innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten an den Waschanlagen, allen Car Wash Service Filialen bargeldlos Wäschen aus dem jeweiligen Waschprogramm bezahlen. Die Waschkarte wird ausschließlich als Guthabenkarte geführt. Die Waschkarte darf von dem Kunden jeweils ab Erhalt und längstens bis zum Ablauf des auf der Waschkarte ggf. vermerkten Verfallmonats genutzt werden. Karten ohne vermerkten Verfallsmonat verlieren Ihre Gültigkeit, wenn Sie mehr als 60 Monate nicht genutzt wurden.
  2. Die Waschkarte bleibt Eigentum der Car Wash Service und ist nicht auf Dritte übertragbar. Sie ist sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Waschkarte nicht in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug oder an einem anderen unbeaufsichtigten Ort verwahrt wird.
  3. Zur Benutzung der Waschkarte sind nur der Kunde und – sofern der Kunde eine juristische Person ist – seine gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter und Angestellten berechtigt. Pro Person wird nur eine Waschkarte ausgegeben.
  4. Dem Kunden steht es frei, sich als Inhaber der Waschkarte namentlich registrieren zu lassen. Car Wash Service weist darauf hin, dass die namentliche Registrierung für die Inanspruchnahme verschiedener Angebote und Leistungen unabdingbare Voraussetzung ist.
  5. Registrierte Kunden erhalten anlässlich ihres Geburtstages eine kostenfreie Geburtstagswäsche. Das Angebot ist nur bei persönlicher Registrierung (mindestens 5 Tage vor dem Geburtstag) und regelmäßiger Kartennutzung gültig. Regelmäßige Kartennutzung liegt dann vor, wenn im Jahr vor ihrem Geburtstag mindestens eine Prepaid Aufladung erfolgt ist oder 1000 Sammelpunkte erworben wurden. Dieses Angebot ist ausschließlich an Ihrem Geburtstag gültig. Der Wert der Geburtstagswäsche kann nicht ausgezahlt werden und verfällt ersatzlos, wenn die Wäsche nicht an Ihrem Geburtstag genutzt wird. Fällt Ihr Geburtstag auf einen Sonn- oder Feiertag, darf die Geburtstagswäsche ausnahmsweise am vorherigen oder nachfolgenden Werktag bei Vorlage eines gültigen Ausweises genutzt werden.

§ 3 Kartenguthaben, Guthabenbonus, Sperrung, Erstattung

  1. Die Aufladung der Waschkarte kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten der benannten Waschanlagen in bar oder mittels Girocard (EC-Karte) bargeldlos erfolgen.
  2. Nach Maßgabe der jeweils geltenden Rabatt- und Aktionskonditionen erhält der Kunde mit der Aufladung der Waschkarte ggf. einen zusätzlichen Geldbetrag als Kartenguthaben aufgeladen („Bonuspunkte“). Maßgeblich sind insoweit ausschließlich die am Tag der Aufladung geltenden Rabatt- und Aktionskonditionen der Car Wash Service. Die Bonuspunkte können nicht in bar ausgezahlt werden und werden nicht erstattet.
  3. Car Wash Service kann die Waschkarte sperren, wenn der Kunde dies wünscht, etwa weil die Waschkarte durch Abnutzung oder sonstige Umstände, die der Kunde nicht zu vertreten hat, unbrauchbar geworden ist. Das Restguthaben wird auf Ihre neue Karte nur übertragen, wenn Ihre Kundendaten vollständig registriert worden sind. Bei Verlust der Karte wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-€ berechnet.
  4. Car Wash Service kann die Waschkarte außerdem sperren, wenn der Kunde eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung begangen hat, die Car Wash Service nicht zu vertreten hat. Eine solche Verletzung des Vertragsverhältnisses kann etwa vorliegen, wenn der Kunde sich in einer Weise verhält, die die Car Wash Service berechtigt, ihm gegenüber ein Hausverbot auszusprechen.
  5. Soweit Car Wash Service die Durchführung von Wäschen an der im Waschkartenantrag genannten Waschanlage unmöglich ist, wird Car Wash Service dem Kunden eine andere Waschanlage benennen, an der er das Kartenguthaben zum Bezug von Wäschen nutzen kann.

§ 4 Haftung von Car Wash Service

  1. Die Haftung von Car Wash Service für Schadensersatz ist begrenzt auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Car Wash Service nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Car Wash Service ohne eigenes Verschulden die Durchführung dieses Vertrages zur Bereitstellung der Waschkarte unmöglich machen, haftet Car Wash Service nicht.

§ 5 Vertragsdauer, Kündigung, Herausgabe

  1. Die Waschkarte wird dem Kunden auf unbestimmte Dauer überlassen. Car Wash Service und der Kunde können den Vertrag zur Bereitstellung der Waschkarte jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  2. Nach Untersagung der Nutzung bzw. Sperrung der Waschkarte sowie nach Beendigung des Vertrages zur Bereitstellung der Waschkarte ist die Waschkarte unverzüglich an die Car Wash Service herauszugeben. Kartenguthaben, mit Ausnahme des Guthabens der Sammel- und Bonuspunkte, wird auf ein von Kunden zu benennendes Bankkonto überwiesen. Etwaige Zurückbehaltungsrechte an der Waschkarte sind ausgeschlossen.

§ 6 Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen

  1. Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen einer Waschkarte ist Car Wash Service unverzüglich Persönlich (Verlustanzeige), per Mail info@carwashservice.de oder Telefax unter der Nummer 05626/4066 unter Angabe der Waschkarten-Nummer zu melden. Zugleich ist Car Wash Service Ort, Zeit und Art des Abhandenkommens mit der nach Satz 1 erforderlichen Meldung mitzuteilen. In diesem Fall wird Car Wash Service unverzüglich die Waschkarte sperren. Sperrungen können jedoch ausschließlich von Montag bis Samstag zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Waschanlage erfolgen.

§ 7 Haftung des Kunden, Sicherheit

  1. Der Kunde haftet gegenüber Car Wash Service für alle während des Bereitstellungszeitraumes der Waschkarte mit dieser getätigten Umsätze, unabhängig davon, ob der Kunde oder ein Dritter, dem der Kunde die Waschkarte ausgehändigt hat, die mittels der Waschkarte bezogenen Leistungen tatsächlich empfangen hat.
  2. Mit Rückgabe der Waschkarte oder einer Sperrung der Waschkarte endet die Haftung des Kunden nach Abs. 1 für etwaige nach Rückgabe oder Sperrung getätigte Umsätze. Sie endet ebenfalls mit Eingang der Mitteilung gemäß § 6 bei Car Wash Service und Ablauf eines angemessenen, zur unverzüglichen Sperrung der Waschkarte erforderlichen Zeitraums, wenn der Verlust bzw. der Missbrauch der Waschkarte nicht aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt, die Waschkarte sorgfältig aufbewahrt und nicht infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Bereitstellung der Waschkarte zu dem Missbrauch der Waschkarte beigetragen hat. Unter missbräuchlicher Nutzung im vorstehenden Sinne sind auch Transaktionen zu verstehen, die mit einer gefälschten Waschkarte vorgenommen werden.

§ 8 Kartenprüfung; Hinweis zur Datenverarbeitung

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass das Personal der im Waschkartenantrag benannten Waschanlage berechtigt ist, die Legitimation eines namentlich registrierten Waschkarteninhabers zu kontrollieren, Leistungen abzulehnen und die Waschkarte u.a. dann einzuziehen, wenn die Waschkarte aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, gesperrt ist.
  2. Car Wash Service verarbeitet Daten des Kunden zur Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen. Car Wash Service setzt gegebenenfalls Dienstleister ein, die im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten. Darüber hinaus verarbeitet Car Wash Service Daten des Kunden für Werbezwecke im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens oder mit Einwilligung des Kunden. Car Wash Service weist darauf hin, dass der Kunde jederzeit künftiger Werbung widersprechen kann.

§ 9 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages zur Bereitstellung der Waschkarte möglichst weitgehend entspricht.